Vor allem in der Palliativmedizin, bei starken Schmerzen und bei Nebenwirkungen von Chemotherapien kann ein besonderes Naturheilmittel helfen – Cannabis. Bisher mussten Patientinnen und Patienten die Kosten für eine Cannabistherapie in der Regel selbst tragen. Außerdem brauchten sie für ein Rezept eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Nur etwa 1.000 Menschen in Deutschland haben aktuell solch ein Dokument. Das soll in Zukunft einfacher werden, die Ausnahmegenehmigung fällt weg, die Kosten zahlen die Krankenkassen. Am 19. Januar 2017 verabschiedete der Bundestag das entsprechende Gesetz einstimmig.
Bei welchen Erkrankungen kann Cannabis verschrieben werden?
Cannabis soll in Zukunft in Einzelfällen bei schwerwiegenden Erkrankungen verschrieben werden können. Es wirkt unter anderem schmerzlindernd und krampflösend und hilft deshalb bei chronischen Schmerzen, bei Appetitlosigkeit und Übelkeit durch Chemotherapien und bei Multipler Sklerose. Voraussetzung für die Verschreibung als Medikament ist, dass es keine alternative Therapie gibt. Außerdem muss die Patientin oder der Patient an einer anonymisierten Begleitstudie teilnehmen, durch die weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis gewonnen werden sollen.
Wer entscheidet, ob ich Cannabis als Medikament bezahlt bekomme?
Der behandelnde Arzt oder die Ärztin entscheiden darüber. Allerdings muss die Krankenkasse die Erstattung vor dem Beginn der Behandlung genehmigen. Für die Entscheidung für oder gegen die Kostenübernahme hat die Krankenkasse fünf Wochen Zeit, im Hospiz und in der Palliativversorgung drei Tage. Patientinnen und Patienten sollen also nicht unzumutbar lang auf die Versorgung mit dem Medikament warten müssen.
In welcher Form wird Cannabis verabreicht?
Apotheken geben Cannabisextrakt in Form von beispielsweise Kapseln oder Tropflösung weiter. Durch das neue Gesetz sind zusätzlich getrocknete Blüten erlaubt.
Woher soll das Cannabis kommen?
Es soll in Zukunft einen durch eine Cannabisagentur kontrollierten Anbau von Cannabis in Deutschland geben. Bis es soweit ist, wird Medizinalhanf importiert. Der Selbstanbau ist weiter verboten.
Ab wann gilt das neue Gesetz?
Das Gesetz tritt im März 2017 in Kraft.
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