Es gilt Kontaktverbot. Was bedeutet das?
Bund und Länder haben sich am 22. März 2020 auf ein sogenanntes Kontaktverbot geeinigt – eine Art Ausgangssperre light. Bei ihr werden die Bürgerinnen und Bürger dazu angehalten, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren und auf Abstand zu gehen von mindestens 1,5 Metern – mit Ausnahme von Menschen, die in einem Haushalt leben.
Für den öffentlichen Raum gilt: Es dürfen sich nicht mehr als zwei Personen zusammen draußen aufhalten. Auch hier mit Ausnahme des gemeinsamen Haushalts. Für sie gibt es keine Beschränkungen. Das heißt: Familien oder Wohngemeinschaften dürfen zusammen das Haus verlassen und spazieren gehen, egal ob es Eltern mit Kindern sind oder die WG ist, die aus mehreren Freunden besteht. Alle anderen dürfen nur zu zweit spazieren gehen, nicht zu dritt. Und: Menschenansammlungen an einem Ort sind verboten.
Was ist draußen noch erlaubt?
Wer möchte, kann gerne joggen gehen oder anderen Sport an der frischen Luft treiben, den Hund spazieren führen oder mit den eigenen Kindern spielen. Genauso ist selbstverständlich der Weg zur Arbeit erlaubt, zum Arzt, zum Super- oder Drogeriemarkt, zu Angehörigen, die der Pflege bedürfen oder zu Prüfungen – zu allem, was notwendig ist eben. Allein, mit Menschen eines Haushalts zusammen oder zu zweit.
Welche Einrichtungen schließen?
Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen geschlossen werden, denn hier lässt sich kein Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Medizinisch notwendige Behandlungen – beispielsweise medizinische Fußpflege – sind weiterhin möglich. Restaurants und Cafés dürfen zwar öffnen, sie dürfen ihre Speisen und Getränke aber nur außerhalb verkaufen.
Wie hoch sind Strafen?
Das ist noch nicht geklärt. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sprechen von Strafen von bis zu 25.000 Euro. Aber: Auch wenn das Strafmaß noch unbekannt und möglicherweise bundesweit uneinheitlich ist, handelt es sich bei den Beschlüssen zum Kontaktverbot nicht um Empfehlungen, sondern um Regeln. Sie sind verbindlich. Bei Nichteinhaltung drohen Konsequenzen.
Zusammenfassung: Was ist erlaubt, was ist verboten?
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person gestattet oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, zum Arzt, das Spazierengehen zu zweit oder in der Familie sowie Jogging sind weiterhin möglich. Genauso den Hund Gassi zu führen
- Größere Menschenmengen sind nicht erlaubt – es sei denn, es handelt sich um eine Großfamilie, die zusammen unter einem Dach lebt und das nachweisen kann. Aber auch sie dürfen keine Geburtstagsfeier oder einen Grillabend im Park abhalten
- Restaurants dürfen Speisen und Getränke außer Haus verkaufen, ein Service am Tisch ist nicht möglich
- Friseure, Tattoo-und Massagestudios, das heißt alle Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege bleiben geschlossen. Mit Ausnahme medizinisch notwendiger Dienste
- In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen
- Die Maßnahmen haben eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen.
Weiterhin gelten überall die bekannten Corona-Hygienemaßnahmen:
- Gehen Sie auf Abstand zu fremden Menschen – mindestens 1,5 Menschen
- Waschen Sie sich die Hände (hier geht es zur Anleitung für das richtige Händewaschen
- Halten Sie die Hust- und Niesetikette ein
- Bleiben Sie weitgehend zu Hause
Vor allem: Bleiben Sie gesund!
„Ihre so gesund Redaktion“
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