89% der Rückenoperationen könnten vermieden werden, wenn sich Patienten zuvor eine zweite Meinung einholten, so die Auswertung eines Modellprojekts mit mehr als 1.700 Patienten. Das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung auf Kassenkosten vor planbaren Eingriffen ist seit Anfang des Jahres gesetzlich verankert.
Quelle: Techniker Krankenkasse
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