Digitale Krankschreibung und E-Rezept: Das ändert sich bis 2021

Ärztliche Rezepte werden beispielsweise immer noch auf Papier ausgedruckt. Auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der sprichwörtliche „gelbe Schein”, muss nach wie vor per Post oder persönlich zum Arbeitgeber gebracht werden.Doch das wird sich bald ändern: Bis zum Jahr 2021 kommen das E-Rezept und die digitale Krankschreibung.

Digitale Krankschreibung und E-Rezept: Das ändert sich bis 2021

Digitale Krankschreibung und E-Rezept: Was kommt bis 2021 auf Sie zu? ©iStock/nadia_bormotova

E-Rezept

Im August 2019 trat das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung in Kraft. Es sieht unter anderem die schnellstmögliche Einführung des elektronischen Rezepts vor: Bis spätestens März 2020 soll eine Selbstverwaltung aus Krankenkassen, Ärzten und Apotheken die Grundlagen für das E-Rezept geschaffen haben. Noch im Jahr 2020 sollen Verschreibungen dann digital werden. Wie genau diese dann vom Arzt in die Apotheke und zur Krankenkasse gelangen, ist eine der Fragen, mit denen sich die Selbstverwaltung nun auseinandersetzen muss. Denkbar wäre etwa, dass der Patient eine App auf seinem Smartphone installiert hat, mit der er das Rezept in der gewünschten Apotheke einlöst. Wer jedoch das herkömmliche Rezept auf Papier nicht so schnell loslassen möchte, der kann aufatmen: Es wird auch nach der Einführung des E-Rezepts noch ein Weile existieren.

Digitale Krankschreibung

Die Bundesregierung hat noch eine weitere Neuerung auf den Weg gebracht: die digitale Krankschreibung. Ab dem 1. Januar 2021 stellt der Arzt den sogenannten „gelben Schein“ nicht mehr in Papierform aus, sondern schickt ihn direkt via Internet an Arbeitgeber und Krankenkasse. Das schont angesichts von 77 Millionen Krankschreibungen, die laut der TK allein 2017 ausgestellt wurden, die Umwelt und soll zugleich für weniger Bürokratie sorgen.

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