Gesetzesänderung: Brille wird häufiger Kassenleistung

Ab sechs Dioptrin oder bei Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrin müssen die Krankenkassen in Zukunft für die Brille einen Festbetrag bezahlen

Gesetzesänderung: Brille wird häufiger Kassenleistung

© iStock/sergoua

Gute Nachrichten für Menschen mit schlechten Augen: Der Leistungsanspruch auf Brillengläser wird verbessert. Kurzsichtige und weitsichtige Menschen, die Brillengläser mit einer Brechkraft von mindestens sechs Dioptrien benötigen, bekommen zu ihrer Brille in Zukunft von der gesetzlichen Krankenkasse einen Festbetrag gezahlt. Bei Menschen mit einer Hornhautverkrümmung reichen bereits vier Dioptrien aus, damit ihre Brille als Kassenleistung gilt. Damit die Kosten erstattet werden, muss ein Arzt oder eine Ärztin die Sehhilfe mit Rezept verordnen.

Noch bis Ende 2003 hatten alle gesetzlich Versicherten mit Fehlsichtigkeit Anspruch auf eine Brille. Seitdem müssen Menschen mit schlechten Augen für ihre Brillengläser tief in die Tasche greifen. Nur noch Kindern und Jugendlichen werden die Kosten erstattet. Bei Volljährigen zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn die Sehschwäche so stark ist, dass auch mit der bestmöglichen Sehhilfe höchstens 30 Prozent Sehfähigkeit erreicht werden können.

Die neue Regelung ist also eine Verbesserung. Das sieht auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) so, der sich für die Gesetzesänderung stark gemacht hatte. „Es kann nicht sein, dass Menschen mit schweren Sehfehlern ohne geeignete Sehhilfe bleiben. Die Korrektur der derzeitigen Regelung war überfällig“, sagt DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Für viele fehlsichtige Patientinnen und Patienten reicht diese Verbesserung aber nicht aus. Denn auch mit unter sechs Dioptrien sehen viele Menschen so schlecht, dass sie ohne Sehhilfe etwa ihren Beruf nicht ausüben können. Sie erkennen ihre Freunde auf der Straße nicht, können nicht Auto oder Fahrrad fahren, sehen die Ampel an der Straßenkreuzung nicht. Trotzdem müssen sie ihre Brillengläser komplett selbst bezahlen. Eine Initiative hat deshalb schon im vergangenen Jahr die Online-Petition „Finanzierung von Brillen für Menschen mit wenig Geld“ gestartet.

Die neuen Regelungen zum Leistungsanspruch auf Brillengläser sind Teil eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung, das der Bundestag am 16. Februar 2017 beschlossen hat. Es soll voraussichtlich noch im März in Kraft treten. Das Gesetz soll insbesondere für eine bessere Qualität bei Hilfsmitteln sorgen. Dazu gehören beispielsweise Prothesen, Rollstühle, Hörgeräte und Inkontinenz-Windeln. Die Krankenkassen dürfen dann etwa nicht mehr nur anhand der Kosten bestimmte Hilfsmittel aussuchen, sondern müssen bei der Entscheidung auch die Qualität berücksichtigen.

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