Grünes Rezept bedeutet nicht gleich selbst bezahlen

Wer bekommt ein Grünes Rezept und was hat es damit auf sich?

Grünes Rezept bedeutet nicht gleich selbst bezahlen

Ein Grünes Rezept kann bei einigen Krankenkassen eingereicht werden / Quelle: ABDA

Seit 2004 erhalten Kassenpatienten in der Arztpraxis immer häufiger ein Grünes Rezept. Darauf stehen Arzneimittel, die der Patient auch ohne Rezept in der Apotheke kaufen könnte. Wofür das Grüne Rezept steht und weshalb es sich lohnt, sich dieses verschreiben zu lassen, haben wir kompakt für Sie zusammengefasst:

1. Was unterscheidet ein bekanntes rosafarbenes und ein Grünes Rezept?

Das rosafarbene Rezept dient in der Regel der Verschreibung von rezeptpflichtigen Medikamenten für Patienten, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Darauf vermerkt der Arzt Arzneimittel, wie zum Beispiel Antibiotika, die ausschließlich auf Rezept erhältlich sind. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse – abgesehen von einer möglichen Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro.

Das Grüne Rezept hingegen wurde vom Deutschen Apothekerverband (DAV), vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) und weiteren Verbänden für die Präparate ins Leben gerufen, die an sich nicht mehr von der Krankenkasse erstattet, aber vom Arzt als wichtiger Bestandteil der Behandlung empfohlen werden.

2. Warum ein Grünes Rezept, wenn Medikamente auch ohne erhältlich sind?

Die Farbe des Rezeptes regelt lediglich die Form der Bezahlung und hat keine Bedeutung hinsichtlich Qualität und Wirkung des Medikaments. Wer also glaubt, dass ein Medikament auf dem Grünen Rezept weniger wirksam ist, der irrt. Ganz im Gegenteil: Diese Arzneimittel sind gerade deshalb rezeptfrei, weil die zuständige Bundesoberbehörde sie auf Basis wissenschaftlicher Belege nicht nur als wirksam, sondern insbesondere auch als gut verträglich, eigenverantwortlich anwendbar und daher auch im Sinne der Selbstbehandlung als sicher eingestuft hat. Und so hält ein Arzt, der Ihnen ein Präparat auf einem Grünen Rezept ausstellt, dessen Einnahme aus therapeutischer Sicht für genauso notwendig, wie erstattungsfähige Präparate auf einem rosafarbenen Rezept.

3. Auch beim Grünen Rezept muss man nicht alles selbst bezahlen!

Was viele nicht wissen: Auch Präparate auf dem Grünen Rezept können von den Krankenkassen erstattet werden. Ob und in welcher Höhe, haben die Krankenkassen in ihren individuellen Satzungsleistungen geregelt.

Sollte Ihre Kasse diese Kosten nicht erstatten, so können Sie Ihre Grünen Rezepte bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angeben. Dazu reichen Sie bitte sowohl den Quittungsbeleg als auch die Grünen Rezepte bei der Erklärung ein, damit die Ausgaben berücksichtigt werden können.

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