1. DIE ANGEBROCHENEN
Nasensprays, Augentropfen, Husten- und Trockensäfte werden meist mehrfach benutzt. „Hier rate ich in puncto Haltbarkeit zu großer Sorgfalt“, so Dr. Uwe Weidenauer, Fachapotheker für pharmazeutische Technologie. Ist ein Präparat angebrochen, kann es auch verkeimen. „Produkte, die immer wieder mit Händen und Schleimhäuten in Berührung kommen, tragen dabei ein besonders großes Risiko. Wirkverluste oder schädigende Abbauprodukte können dann nicht ausgeschlossen werden.“ Extrem empfindlich sind die Augen, darum gilt bei Augentropfen noch mal mehr: im Zweifel entsorgen.
2. DIE ROBUSTEN
Alle Arzneimittelhersteller sind verpflichtet, ein Verfallsdatum aufzudrucken. Es stellt sicher, dass das Produkt bis dahin stabil ist. Um es zu bestimmen, wird über Wochen mit Wärme, Druck und Feuchtigkeit ein Verfall simuliert. Ein Schmerzmittel im Blister wird aber nicht einen Tag später unwirksam, und Medikamente mit Alkohol oder Medizinprodukte mit desinfizierenden Substanzen schon gar nicht. „Sie sind mit großer Wahrscheinlichkeit auch danach noch in Ordnung, weil diese Inhaltsstoffe wie Konservierungsmittel wirken“, weiß Weidenauer. Auch Heilerde ist für gewöhnlich weit länger verwendbar.
3. DIE INDIVIDUELLEN
Rezepturen wie Salben oder Cremes werden für den Kunden nach ärztlicher Verordnung individuell in der Apotheke angefertigt. „Auf diesen steht sowohl ein Verfallsdatum als auch eine Verwendbarkeitsfrist nach dem Öffnen, die genau eingehalten werden sollte“, erklärt Weidenauer. Der Grund: Rezepturen enthalten in der Regel wenig oder keine Konservierungsmittel und können schneller mit Bakterien kontaminieren sowie durch den Kontakt mit Sauerstoff oxidieren. „Viele von ihnen sind im Kühlschrank am besten aufgehoben“, rät der Apotheker. Denn dort laufen Verfallsprozesse langsamer ab.
4. DIE SENSIBLEN
Sollten Sie ein Insulin oder einen Impfstoff versehentlich im Arzneischrank abgelegt haben: weg damit! Diese Sensibelchen gehören in den Kühlschrank, sonst gehen sie kaputt und verlieren ihre Wirkung. „Bei den meisten Impfstoffen besteht sogar eine Kühlkettenpflicht, die nicht einmal von der Apotheke bis zum Arzt unterbrochen werden darf“, sagt Weidenauer. In solchen Fällen erhalten Kunden entsprechende Transportboxen. Auch manche Asthmasprays sowie der Verhütungsring sind im Kühlschrank besser aufgehoben, weil ihre Wirkstoffe in dieser Arzneiform wenig stabil sind.
5. DIE FLEXIBLEN
Bei Wundpflastern, Spritzen, Kanülen, Mullbinden und Kompressen bezieht sich das Verfallsdatum auf die Sterilität. Weidenauer: „Bis zu diesem Zeitpunkt garantieren die Hersteller Keimfreiheit. Kanülen sollten danach auch tatsächlich entsorgt werden. Spritzen können dagegen zum Beispiel noch zum Dosieren von Husten- oder Fiebersaft benutzt werden.“ Grundsätzlich sollten offene Wunden nicht mit abgelaufenen Medizinprodukten versorgt werden, sonst droht eine Infektionsgefahr. Aber um etwa eine Druckstelle am Fuß abzupolstern, kann man Pflaster verwenden, solange sie nur kleben.
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