Die Patientenverfügung: Lieber heute als morgen

Wieder stellen wir Ihnen ein Gesundheitsthema vor, das zu oft unter den Tisch fällt oder beiseite geschoben wird. Diesmal geht es um die Patientenverfügung.

Die Patientenverfügung: Lieber heute als morgen

In guten wie in schlechten Zeiten: Was muss auf einer Patientenverfügung stehen? / Bild ©iStock/jacoblund

Bei der Patientenverfügung geht es darum, festzulegen, welche Behandlungen und ärztlichen Maßnahmen Sie in einer Situation wünschen, in der Sie sich nicht (mehr) äußern können. Wichtig ist, dass die Verfügung explizite Maßnahmen und Erkrankungen beschreibt. Ein generelles „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reicht hier also nicht. Das Bundesgesundheitsministerium stellt online in dem Bereich „Patientenrechte“ Textbausteine zur Verfügung. Die Initiative www.meinepatientenverfügung.de bietet online und telefonisch umfassende Hilfe bei der Erstellung Ihrer Verfügung. Darüber hinaus können Sie auf der Seite Ihre Dokumente sicher online archivieren.

Patientenverfügung – für wen?

Eine Patientenverfügung kann (und sollte) von allen volljährigen, einwilligungsfähigen Personen erstellt werden.

Die Bedeutung

Tatsächlich ist es so, dass nur über eine solche Verfügung wirklich geregelt werden kann, was mit Ihnen im Notfall passieren soll. So ist es ein recht weit verbreiteter Irrtum, dass die Angehörigen die Entscheidung im Zweifel für Sie treffen können. Zwar erhalten im Haushalt wohnende Lebenspartner seit dem Sommer 2018 mehr Entscheidungsspielraum, gerade für längerfristige Behandlungen wird eine Patientenverfügung dennoch weiter benötigt.

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