Seit Stunden zieht sich die Autobahn wie ein langes asphaltgraues Band durch die Nacht, die Luft im Wagen ist stickig, ein Gähnen folgt auf das nächste – und dann passiert es: Die Augen fallen zu. Für ein, zwei, drei Sekunden nur. Doch diese Augenblicke genügen, um die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren. Schätzungen zufolge soll jeder vierte Unfall mit Todesfolge auf Autobahnen auf das Konto des Sekundenschlafs gehen.
Der Sekundenschlaf ist eine weitverbreitete und unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr. Jeder vierte Verkehrsteilnehmende ist schon einmal am Steuer eingenickt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid, die der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) im Rahmen der Kampagne „Vorsicht Sekundenschlaf! Die Aktion gegen Müdigkeit am Steuer“ unter 1000 Autofahrerinnen und Autofahrern durchgeführt hat. Unterstützt wurde der DVR dabei vom Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Bei dieser Umfrage gaben 26 Prozent der Befragten an, mindestens schon einmal am Steuer eingeschlafen zu sein – Männer doppelt so häufig wie Frauen. Trotzdem unterschätzen viele diese Gefahr. 42 Prozent der an der Umfrage Beteiligten sind überzeugt, den Zeitpunkt des Einschlafens vorhersehen zu können. 45 Prozent glauben, Müdigkeit durch ihre Erfahrung ausgleichen zu können, und 17 Prozent fahren trotz ihrer Müdigkeit weiter. Außerdem glauben viele der befragten Autofahrer und Autofahrerinnen, dass sie mit frischer Luft aus dem offenen Fenster (60 Prozent) oder lauter Musik aus dem Radio (30 Prozent) ihre Müdigkeit beseitigen können. Ein Irrtum. Denn diese Maßnahmen verhindern das Einschlafen ebenso wenig wie reine Willenskraft oder langjährige Erfahrung am Steuer. Was laut DVR im Notfall wirklich hilft, ist eine Pause mit einem Kurzschlaf von 10 bis 20, maximal 30 Minuten oder etwas Bewegung. Pausen sollten grundsätzlich alle zwei Stunden erfolgen und auch dazu genutzt werden, sich an der frischen Luft zu bewegen. Über die Hälfte der Befragten (54 Prozent) macht bei längeren Autofahrten jedoch erst nach drei bis vier Stunden oder sogar später eine Rast.
Zu den ersten Anzeichen für Müdigkeit gehören häufiges Gähnen, brennende Augen und der Tunnelblick. Müdigkeit beim Autofahren wirkt dabei ähnlich wie Alkohol. Die Konzentration ist beeinträchtigt, und das Bewusstsein für Gefahren sowie das Reaktionsvermögen lassen deutlich nach. 17 Stunden ohne Schlaf beeinträchtigen das Reaktionsvermögen wie 0,5 Promille im Blut, 22 Stunden ohne Schlaf wie 1,0 Promille Alkohol im Blut. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die beim Erstverstoß mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister bestraft werden kann. Ab 1,1 Promille ist die sogenannte „absolute Fahruntüchtigkeit“ erreicht. Da die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen, zehnmal höher als unter nüchternen Bedingungen ist, erfolgt unabhängig davon, ob ein Fahrfehler oder ein Unfall vorliegt, eine strafrechtliche Verfolgung. Es droht außerdem eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, und der Führerschein kann für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren entzogen werden. Wird ein Unfall durch einen Sekundenschlaf verursacht, drohen der Autofahrerin oder dem Autofahrer eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
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